| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | SER Kampfmittelfund (was: Offenbar Explosion in Göttingen – Tote?) | 18 Beiträge |
| Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 628089 |
| Datum | 04.06.2010 13:41 MSG-Nr: [ 628089 ] | 4448 x gelesen |
Hallo,
Geschrieben von Jürgen RinghoferGeschrieben von Henning Koch
Gewisse Grundkenntnisse im Umgang mit Kampfmittelfunden sollte man von jedem Mitarbeiter der Gefahrenabwehrbehörden erwarten.
Aber auch nur in der Art, dass da etwas liegt und man jetzt weiträumig absperren muss. Untersuchungen oder Feststellungen ob es ein altes Kampfmittel ist, sollten Laien - und das sind Feuerwehrleute - tunlichst unterlassen.
Erkennen und Beurteilen der Gefahr.
Dazu gehört bei Fliegerbomben eben die Kenntnis, dass die u.U. nicht nur explodieren wenn "auf den Zünder gehauen wird", sondern auch einen Säurezünder haben können, der ggf. durch Bewegung oder Erschütterung aktiviert wird und nach völlig unvorhersehbarer Verzögerung die Bombe zündet.
Daraus folgt dann ggf. (und das war ja meine Frage) die Notwendigkeit einer sofortigen Räumung des Gefahrenbereichs.
Bei den hier auch heute noch deutlich häufiger auftauchenden Brandbomben dann eben die Kenntnis, dass die nicht nur durch Brand- sondern (wegen einer evtl. vorhandenen Zerlegeladung) auch durch Splitterwirkung gefährlich sein können.
Geschrieben von Jürgen RinghoferVon daher absperren, den unmittelbaren Gefahrenbereich freimachen und freihalten und dann durch die Polizei räumen (auf deren Bitten natürlich auch mit Hilfe der Feuerwehr in Amtshilfe - und den Kampfmittelräumdienst anfordern lassen.
Gerade als ersteintreffende Einheit muss man ja mal irgendwo anfangen ;-)
Der unmittelbare Gefahrenbereich kann doch im Grunde nicht kleiner als z.B. 300 Meter für den Anfang sein?
Gruß,
Henning
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| | 04.06.2010 12:41 |
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Thom7as 7E., Hohenstein Offenbar Explosion in Göttingen – Tote? |
| | 04.06.2010 12:56 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund |
| | 04.06.2010 13:22 |
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., Kirchheim unter Teck |
| | 04.06.2010 13:41 |
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Henn7ing7 K.7, Dortmund | |