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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 650181 | ||
Datum | 22.10.2010 07:05 MSG-Nr: [ 650181 ] | 9707 x gelesen | ||
Hallo zusammen, wie passt den die Überschrift Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfalldamit zusammen: geschrieben vom KG Berlin 12. Zivilsenat kommt eine Haftung des Halters des Sonderrechtsfahrzeugs nach einer Quote von 50 % in Betracht Fragende Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | ||||
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