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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sonderrechtsfahrer haftet auch für mittelbaren Unfall | 51 Beiträge | ||
Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 650184 | ||
Datum | 22.10.2010 07:12 MSG-Nr: [ 650184 ] | 9609 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo Burkhard Aber genau diese Sorgfaltspflicht hat der Fahrer offenbar vernachlässigt, deshalb die hälfltige Schadensteilung. Genau das steht in dem Urteil eben nicht. Dem Fahrer wird doch gar kein Vorwurf gemacht. An keiner Stelle steht etwas über die näheren Umstände des Unfalls. Ich habe selbst schon mit Blauhorn an der Haltelinie einer Kreuzung gestanden, als genau ein solcher Unfall passiert ist. Was hätte ich denn daran ändern können? - Richtig: nichts! Trotzdem kann es natürlich sein, dass dann die Gefährdungshaftung aus dem Betrieb des Fahrzeugs weiter ausgelegt wird als sonst. @Katja: vielleicht kannst Du das nochmal etwas präzisieren. Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | ||||
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