| Rubrik | Einsatz |
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| Thema | auch das gibts im Winter: | 65 Beiträge |
| Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 660378 |
| Datum | 31.12.2010 03:15 MSG-Nr: [ 660378 ] | 16337 x gelesen |
| Infos: | 31.12.10 20.12.2010 - Dach einer Schreinerei teilweise eingestürzt 25.12.10 LFS BaWü: Hinweise für die Feuerwehr im Winter 25.12.10 Schweinestall eingestürzt 25.12.10 Stand 25.12. 25.12.10 Dortmund - Dach einer ehemaligen Industriehalle eingestürzt. 24.12.10 Winterchaos
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Geschrieben von Stephan Kempa
also wenn ich die meisten Berichte lese, werden die Dächer "Vorsichtshalber" geräumt!
So bezeichnen das auch die meisten Statiker aus meiner Erfahrung.
Geschrieben von Stephan Kempa
Erst einmal ist aber der Eigentümer Verantwortlich dafür die Schneemengen frühzeitig vom Dach zu entfernen.
Kann man durchaus so sehen.
Geschrieben von Stephan Kempa
Ein Unglücksfall (nach FSHG) liegt ja wohl nicht vor, da es bei Schneefall kein plötzlicher Schadenseintritt vorliegt und daher auch nicht "zeitkritisch" ist, was wiederum bedeutet das die rechtzeitige Räumung z.B. ein Dachdeckerunternehmen hätte durchführen können.
Ein Unglücksfall vielleicht nicht unbedingt, aber es gibt auch Gebäude, wo die Räumung des Daches durchaus im öffentlichen Interesse steht, wie z.B. Schulen, Kindergärten, Feuerwachen, Krankenhäuser, ... und da kann man eine Zuständigkeit der Feuerwehr durchaus sehen, vor allem auch vor dem HIntergrund, dass viele dieser Gebäude der Kommune gehören, und die Feuerwehr ein Teil dieser Kommune, sprich: eine öffentliche Einrichtung eben der Kommune ist.
Geschrieben von Stephan Kempa
Nach meinem Verständnis sehe ich hier keine Zuständigkeit bei der Feuerwehr und deshalb würde es mich interessieren wie unsere Unfallkasse diese Einsätze bewertet!
Vielleicht ja dann doch, und nach Aussage unseres BayerGUVV sind auch diese Einsätze erstmal versichert, was zur Folge hat, dass - sollte es zu einem Unfall kommen, was keiner wünscht - jede Einsatzkraft der Feuerwehr entsprechend versichert ist.
Gruß
Markus
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