| Rubrik | Kommunikationstechnik |
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| Thema | Funkrufnamenkatalog | 62 Beiträge |
| Autor | Joha8nne8s M8., Marburg / Hessen | 667516 |
| Datum | 16.02.2011 16:35 MSG-Nr: [ 667516 ] | 13474 x gelesen |
| Infos: | 16.02.11 Funkrufnamenkatalog Hessen V1.1
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Landkreis
Technisches Hilfswerk
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Hilfsorganisation
Geschrieben von Präsentation Funkrufnamenkatalog LK LM-WEL Ein Weglassen des Kennwortes und der Ortsbezeichnung ist nur dann möglich, wenn der Rufname weiterhin eindeutig ist.
Dies scheidet bei der Ortsbezeichnung jedoch i.d.R. schon dann aus, wenn Einheiten zweier Städte/Gemeinden an einer Einsatzstelle auf einem Funkkanal oder Funkgruppe zum Einsatz kommen.
Sollte also in der Stadt Hadamar ein Brand sein, an dem nur die Feuerwehr der Stadt beteiligt ist, so kann der Funkrufname von
Florian Hadamar 1/23 (HTLF 16 Hadamar)
Florian Hadamar 2/42 (LF8/6 Niederhadamar)
Florian Hadamar 4/48 (TSF-W Oberweyer)
auf
1/23
2/42
4/48
gekürzt werden.
Macht auch soweit Sinn, denn die Ortschaften sollten ja untereinander wissen, wer die Standortkennzahl 1, 2 od. 4 hat.
Sobald eine weitere Gemeinde, bsp. Elz im Einsatz involviert ist, muss zwingend die Gemeinde mitgenannt werden und sollte das THW, ein RTW o.ä. beim gleichen Einsatz sein, mit denen der Funkrufname verwechselt werden kann, sodass der Funkrufname nicht mehr eindeutig ist, so muss auch die Kennung der HiOrg genannt werden.
MkG
Johannes
Bitte beachte: Alle in diesem Post enthaltenen Inhalte und Ansichten stellen alleine meine eigene Meinung dar und nicht die Meinung meiner Feuerwehr.
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