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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Es gilt: Keine Abstützung mit Hubrettungsfahrzeugen auf Gehwegen! | 12 Beiträge | ||
| Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 680039 | ||
| Datum | 05.05.2011 21:24 MSG-Nr: [ 680039 ] | 5442 x gelesen | ||
Moin, Geschrieben von Olf Richter Die Auffahrbohlen gehören zwar zum Fahrzeug, sind aber KEINE Unterlegklötze zur Lastverteilung. Wozu dienen sie überhaupt? M.W. doch auch nicht als freitragende Brücke/Rampe für die Achs-/Radlast einer DLK freigegeben. Wenn zum Abstützen auch nicht - wozu dann eigentlich der Spaß insbesondere in den Abmessungen? Ne Bordsteinkante auffüttern zum drauffahren könnte man auch mit 'ner halben Schlauchbrücke... Gruß, Thorben | ||||
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