Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Feuerwehrschutzanzug =!= HuPF 1/4 | 118 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 684244 |
Datum | 07.06.2011 16:55 MSG-Nr: [ 684244 ] | 76225 x gelesen |
Infos: | 08.06.11 Merkblatt der UK RLP zum Thema PSA
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Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Feuerwehr-Verordnung
Atemschutzgeräteträger
Atemschutzgeräteträger
Geschrieben von Christian Trachternacherstmal muss jeder Fm. gemäß der UVV Feuerwehren mit einem Feuerwehrschutzanzug ausgestattet werden. Was alles dazu gehört und was erweiterte Ausrüstung ist, wird ja ganz anschaulich gezeigt. In der GUV-V C53 steht zum "Feuerwehrschutzanzug" der allesundnixsagende Satz: "Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn die universelle Feuerwehrschutzkleidung den landesrechtlichen Regelungen entspricht."
Klar kommt die "echte Überbekleidung" dann im Absatz 2 als spezielle "persönliche Schutzausrüstung", aber wer sagt denn, dass die nicht abwärtskombatibel zur "universellen Feuerwehrschutzkleidung den landesrechtlichen Regelungen entsprechend" ist?
Und was machen die, deren "landesrechtliche Regelung" auch nichts weiter als ein weiterer Verweis ist, bis dass irgendwann alle Regelungen mehr oder weniger aufeinander verweisen, aber leider alle nix mehr wirklich regeln? Wobei uns in RLP ja wenigstens grundsätzlich zu den 4 Nummern des § 12 Abs. 1 GUV-V C53 noch eine Nr. 5 per Feuerwehrverordnung (dort § 4 Abs. 1) zusteht, nämlich ein, Vorhang auf, "Wetterschutz (Nässeschutz, Kälteschutz, Kopfbedeckung)" - wer hat den, was ist das?
So anschaulich ist das ganze also auch wieder nur, wenn man will.
Übrigens: der "Wetterschutz" in unserer FwVO ist erst seit letztem Jahr so da drin, vorher lautete die Regelung, und da schließt sich dann doch wieder ein anschaulicher Kreis, wie folgt: "Überjacke und Kopfbedeckung, die gegen besondere Witterungseinflüsse schützen". Das dann plötzlich alle Feuerwehrmenschen in RLP in HuPF-Überjacken rumliefen, war womöglich auch nicht Sinn dieser Formulierung, allerdings hat man auch recht wenig Anstalten gemacht, diese im Rahmen der Sonderförderung in der Erstbeschaffungswelle auf die AGT zu beschränken (oder auch nur mal auf Wehren, die überhaupt AGT hatten).
Zum "Feuerwehrschutzanzug" gehörte bis zum letzten Sommer per Verordnung in RLP übrigens "Jacke, Hose und Pullover oder Weste" - diese Definition dürfte sich auch von anderen unterscheiden.
Meine Meinung. Wäre langweilig, wenn die jeder hätte.
...Ich twitter nicht, ich bin nicht bei Facebook...Ich finde das alles total schrottig und verfluche den Tag, an dem dieser ganze Dreck kam. Es lenkt vom Wesentlichen und vom sozialen Miteinander ab... (Anke Engelke)
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| 05.06.2011 18:27 |
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf Grenzübergreifender Grossbrand im Amtsvenn in Gronau/Enschede | |