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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Feuerwehrschutzanzug =!= HuPF 1/4 | 118 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8M., Jockgrim / Rheinland-Pfalz | 684433 | ||
Datum | 08.06.2011 12:18 MSG-Nr: [ 684433 ] | 76004 x gelesen | ||
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Geschrieben von Steffen Wenz Leider habe ich bisher eine ähnlich klar formulierte Aussage speziell für RLP nicht gefunden obwohl auch hier die FwVO einen Schutzanzug UND thermische Schutzkleidung vorsieht. Was aber nicht weiter tragisch ist, weil die Vorschriftenlage IMHO eindeutig ist. Personal, dass Innenangriffe durchführt, also pauschal alle AGT, müssen mit Schutzkleidung der Schutzstufe 2 ausgestattet werden. Personal, dass nicht thermisch beaufschlagt wird braucht nur Schutzstufe 1. Dazu gibt es ein Merkblatt des GUV wo das gegenübergestellt wird. MfG Daniel Frei nach Artikel 5, Absatz 1 GG: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. Nur weil oben als Wohnort Jockgrim steht und ich dort bekanntermaßen Mitglied der Feuerwehr bin, muß man nicht meinen ich beziehe mich in Postings nur auf das, was dort geschieht. Ich habe durchaus meine EIGENE Meinung! | ||||
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