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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | DFV Zum RettAssG | 6 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 688670 | ||
Datum | 14.07.2011 21:41 MSG-Nr: [ 688670 ] | 2067 x gelesen | ||
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Geschrieben von Manuel Schmidt Erwerb der Fahrerlaubnis für "Einsatzfahrzeuge" (welche denn genau? C1? C1E? B?) im Rahmen der Ausbildung? Ja, das ist gemeint (sprich: kann nicht Zugangsvoraussetzung sein). Für RTW wohl C1. Geschrieben von Manuel Schmidt Da wird sich doch sicherlich ein geeigneter Pädagoge finden lassen, So viele gibts im Kommunaldienst davon nicht. Das Lehrpersonal der öff. Schulen kommt vom Land, und ob es bei VHS oder komm. Studieninstituten zwingend viele Pädagogen gibt, wage ich mal in Frage zu stellen... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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