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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Arbeitsstättenverordnung und die angehängten ASR A Richtlinien | 9 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 688944 | ||
Datum | 18.07.2011 07:35 MSG-Nr: [ 688944 ] | 2844 x gelesen | ||
Zu Satz 1: Im Prinzip gilt im THW (und DRK) das Gleiche. Bis auf die Kleinigkeit, das die UK-Bund als Versicherungsträger keine Unfallverhütungsvorschriften erlassen darf. Dies ist per Erlass durch das Bundesministerium des Inneren zu erledigen. (siehe Bundesunternehmen-Unfallverhütungsverordnung sowie die 1. AVU Bund) Ach, noch eins, in Unfallvorhütungsvorschriften inkorporiertes staatliches Recht ist - im Gegensatz zu anderen Unfallversicherungsträgers - im Bereich der UK-Bund kein Präventionsbestandteil nach § 15 SGB VII. Zu Satz 2: Hat nix mit den UVV zu tun. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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