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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Die Verursacher des Feuers ließen Ihren Unmut am Einsatzleiter aus ... | 18 Beiträge | ||
| Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 693400 | ||
| Datum | 20.08.2011 21:08 MSG-Nr: [ 693400 ] | 10075 x gelesen | ||
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Geschrieben von Jürgen M@yer Kann in einem solchen Fall eine Rechnung für die Einsatzkosten gestellt werden? Ich denke schon, siehe § 41 Abs. 2 Nr. 1 FSHG i.V.m. der Kostensatzung der Feuerwehr Düsseldorf. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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