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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Berechnungsgrundlage Bedarf an Löschpulver | 15 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 698554 | ||
Datum | 12.10.2011 09:14 MSG-Nr: [ 698554 ] | 4385 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Gerrit Lamade umfasst die Betriebsgenehmigung der Anlage die Einlagerung dieses Stoffes - Ja Geschrieben von Gerrit Lamade muss eventuell eine neue Gefährdungsanalyse durchgeführt werden - Sind wir daran (TRGS 400 und 800) und daher auch die Betrachtung der Brandgefahr und ggf ergänzender Brandschutzmaßnahmen. Geschrieben von Gerrit Lamade entspricht die Anlage dann noch dem BImSchG - Ja, Tagesverbrauchsmenge im Arbeitsbereich und Bevorratung im Lager sind abgedeckt. Geschrieben von Gerrit Lamade entspricht die WGK Ausführung des Lagers dem Gefahrstoff - Ja Geschrieben von Gerrit Lamade da du hier ausschließlich von Pulver als Löschmittel sprichst nehme ich an, dass der Stoff mit Wasser reagiert, d.h. welche Schutzmassnahmen werden über die Vorhaltung von geeignetem Löschmittel hinaus getroffen um einen Kontakt mit wasser auch im Brandfall zu vermeiden - Richtig, der Stoff reagiert mit Wasser. Daher Lagerung in festen, spritzwassergeschützten Behältern (Stahlfässern), Lagerbereich weißt keine wasserführenden Leitungen auf. Der Stoff ist in seiner "trockenen" Form auch nicht selbst brennbar ;-) Aber all dies hilft mir leider noch nicht dahingehend weiter, das ich abschätzen kann wie viel Löschmittel ich benötige. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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