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RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaFrage zur G 26.3 Untersuchung10 Beiträge
AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW723735
Datum05.05.2012 13:02      MSG-Nr: [ 723735 ]12724 x gelesen

Hallo Georgi!

Geschrieben von Georgi K.ich habe schon sehr viele deswegen bei der bf scheitern sehen!
Genau unter diesem Gesichtspunkt muss man unterscheiden.

Denn gefragt hat Kevin explizit nach der G26.3.

Geschrieben von Georgi K.also ich kann dir sagen, dass dies DEFINITIV ein auschlussgrund ist. auch wenn dein Blutdruck medikamentös gut eingestellt ist!
In dieser Absolutheit halte ich deine aussage bezogen auf die G26.3 für falsch.
Ich kenne mehrere Personen, die nach Ansicht des Arztes voll Einsatzdiensttauglich sind. Trotz hohem Blutdruck.
Jetzt ist Bluthochdruck nicht gleich Bluthochdruck, Medikamentöse Behandlung nicht gleich medikamentöse Behandlung und Ursache nicht gleich Ursache.

Bezogen auf die Berufung in das Beamtenverhältnis wird es dagegen im bestenfall nicht einfach werden.
Im Gegensatz zur Prüfung der Einsatzdiensttauglichkeit geht es hier ja auch um die Wirtschaftlichkeit für den Dienstherren. Personen, bei denen der Dienstherr davon ausgehen muss, dass diese nicht die beabsichtige "Rendite" bringen (weil sie zu früh zuviel Geld kosten und zu schnell zu wenig Arbeitsleistung erbringen) werden rausfallen.


Geschrieben von Georgi K.wenn du also die chance haben willst MUSST du es illegalerweise verschweigen. dies soll keine ermutigung dazu sein!musst du selber wissen.
Ich gehe einen Schritt weiter:
Ich möchte ausdrücklich davon abraten!
Vor allem, weil ich für Ehrlichkeit bin.
Davon abgesehen ist das nicht nur Betrug, sondern beim verlust sämtlicher erworbener Versorgungsbezüge, eventuellen Regressforderungen auch kurz vor'm finanziellen Ruin.
Wenn es schon schwer fällt für ein paar Wochen ein Geschenk für die eigene Frau geheim zu halten, sehe ich es auch nicht als wahrscheinlich an, dass man es schafft eine Erkrankung über grob vier Jahrzehnte vor seinem Dienstherren geheim zu halten.



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