Geschrieben von Michael S.Auf Deutschland übertragen: ich habe keine Ahnung von der Rechtslage, gefühlsmässig würde ich sagen, er hätte helfen müssen, wegen besonderer Qualifikation sogar eher als jeder normale vorbeikommende Mensch. Da war doch noch was mit unterlassener Hilfeleistung?.
Selbst in Deutschland dürfte die Sache unter Umständen nicht ganz so schnell zu beantworten sein. Es müßte im Einzelfall zumindest geprüft werden ob durch das Verlassen seines Abschnittes andere wichtige Pflichten verletzt würden und ob sich daraus wiederum Folgen ergeben hätten.
MkG
Marc
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