News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

RubrikTaktik zurück
ThemaEinsatz außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches8 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen729815
Datum06.07.2012 10:18      MSG-Nr: [ 729815 ]4681 x gelesen

Geschrieben von Michael S.Auf Deutschland übertragen: ich habe keine Ahnung von der Rechtslage, gefühlsmässig würde ich sagen, er hätte helfen müssen, wegen besonderer Qualifikation sogar eher als jeder normale vorbeikommende Mensch. Da war doch noch was mit unterlassener Hilfeleistung?.

Selbst in Deutschland dürfte die Sache unter Umständen nicht ganz so schnell zu beantworten sein. Es müßte im Einzelfall zumindest geprüft werden ob durch das Verlassen seines Abschnittes andere wichtige Pflichten verletzt würden und ob sich daraus wiederum Folgen ergeben hätten.

MkG
Marc

Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...


Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 06.07.2012 09:43 Uwe 7S., Bürstadt
 06.07.2012 09:51 Mich7ael7 S.7, Lörrach
 06.07.2012 10:18 ., Bad Hersfeld
 06.07.2012 10:40 Mich7ael7 S.7, Lörrach
 06.07.2012 11:32 Knut7 K.7, Augsburg
 06.07.2012 19:12 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 06.07.2012 19:59 ., Bad Hersfeld
 07.07.2012 13:53 Flor7ian7 K.7, St. Johann - Bleichstetten

0.219


Einsatz außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereiches - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt