Hallo,
Geschrieben von werner n.Welche grundlegend neuen Erkenntnisse bringt die "UVV Fahrzeuge", die über die gesetzlichen Führerscheinregelungen hinausgehen?
Ausgenommen die regelmäßige Führerscheinkontrolle.
Die Pflicht zur regelmäßigen Führerscheinkontrolle kann ich aus der UVV-Fahrzeuge nicht ableiten, die sehe ich vielmehr in §21 StVG begründet.
Die UVV-Fahrzeuge verlangt:
§ 35. (1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,
1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen
4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen.
Sie müssen vom Unternehmer zum Führen des Fahrzeuges bestimmt sein.
Das ist schonmal deutlich mehr als "muss im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis sein".
Die Durchführungsanweisung erläutert weiterhin:
Die körperliche Eignung kann durch arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (BGG 904) festgestellt werden.
"Kann" stellt natürlich klar, dass hier auch andere Möglichkeiten bestehen (siehe mein Vorposting).
Das ist aber weder neu, noch auf die Feuerwehr begrenzt. Letztlich gilt das auch für jeden Außendienstler, der mit dem Firmen-PKW unterwegs ist...
(und streng genommen auch für den Lehrling, der mal eben mit dem Mofa zu Eisen-Karl fahren soll)
Gruß,
Henning
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