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Thema | ab welcher Summe X muss öffentlich ausgeschrieben werden | 23 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 754107 | ||
Datum | 18.02.2013 16:30 MSG-Nr: [ 754107 ] | 3283 x gelesen | ||
Hallo, aber nicht bei Kommunen, da diese nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind. Daher immer Bruttopreis. Gruss Ralf Besucht mich doch mal auf unserer Homepage: www.feuerwehr-kirchen.de Jeder Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | ||||
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