Servus Werner,
sorry, aber bei den Artikeln habe ich mich vertippt. Stimmt schon. Artilel 18 regelt die EL. Aber ich lese daraus, dass der Feuerwehrbeamte, der mind. die Besoldungsgruppe A10 hat, kann die EL übernehmen. Ist im Prinzip auch so wie mit den anderen Führungsdienstgraden (KBM, KBI, KBR), die auch die EL übernehmen können (und das faktisch meist auch tun).
So steht´s zumindest regelmäßig in den Käseblättchen, die frühmorgens kommen. ;-)
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Anton Kastner
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