Rubrik | Einsatz |
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Thema | JF rettet mit Kinder aus brennenden PKW | 19 Beiträge |
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 755556 |
Datum | 05.03.2013 18:11 MSG-Nr: [ 755556 ] | 3250 x gelesen |
Moin,
und sowas ist in meinen Augen auch noch vollkommen ok. Solange ich nichts mache, was ich nicht auch im normalen Übungsdienst mache und niemand im Gefahrenbereich tätig wird, sehe ich zunächst keinen Grund, eine Hilfeleistung zu unterlassen. Zudem gehe ich davon aus, daß jeder JF-Wart seine Schützlinge genau kennt und weis, wer was machen kann und wer nicht.
Es geht hier ja nicht um reguläre Einsätze, sondern um Nothilfe. Diese ist im Rahmen des zumutbaren zu leisten. Daß Hilfeleistung generell erst am 18 zumutbar ist, steht im Gesetz nicht. Und in der Abwägung der Rechtsgüter und nach dem Grundsatz, daß Bundesrecht Landesrecht bricht , hätte ich keinen Anlass, nicht tätig zu werden.
Gruß aus dem Rheiderland
Lutz
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