Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr darf Ordnungsdienst nicht übernehmen
| 49 Beiträge |
Autor | Mark8us 8G., Kochel am See / Bayern | 763569 |
Datum | 30.05.2013 21:53 MSG-Nr: [ 763569 ] | 18399 x gelesen |
Infos: | 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 10/3975: Antrag und Stellungname "Feuerwehrwesen - hier : Haftungsfragen" 30.05.13 Landtag BaWü - Drucksache 11/5679: Antrag und Stellungname "Fanklierende Maßnahmen der Feuerwehren bei Unglücksfällen" 30.05.13 Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr
Schreiben vom RP Tübingen an die Landratsämter: Verkehrsregelungsmaßnahmen durch die Feuerwehr - Diverse Anfragen
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THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Verkehrsunfall
Also.....
Ich habe mir das ganze jetzt mehrfach durchgelesen......
Verstanden habe ich nicht, was du sagen wolltest......
Könnte aber am Weihrauch liegen, der heute mal wieder exessiv verabreicht wurde.....
Die Positivklicker anscheinend schon, die waren aber vielleicht nicht in der Kirche.....;-)))
Wer spricht den von großflächigen Absperrungen?
Auch sind in Unfallstellen hineinfahrende Blinde ein Teil der Gefahr, der wir uns nun mal aussetzen.
Was würde es ändern, wenn sie bei einer von der Polizei abgesperrten Unfallstelle hineinbrettern würden.....
Ich glaube gar nix oder??
Es wird auch immer die Eigenverantwortung der anderen Verkehrsteilnehmer außer acht gelassen,
aber ganz wild mit unserer Verantwortung gewedelt.
Wenn ein GF einer kleinen Wehr sagt: fahr da lang, was soll denn da bitte schief gehen....???
Ist er verantwortlich für den Fahrer?? Wohl kaum oder??
Soll er sich vielleicht daneben setzen, damit auch ja alles klappt??
Das ist Unfug....!!
Zum Umleiten einer vollen BAB wird auch in Bayern keine FF alamiert....(zumindest ist mir keine bekannt und auch nicht selbst erlebt)
oder fährt zum Spaß mal eben raus um Einsatzzahlen zu erhöhen. Da stehen bei uns auch die Kollegen Grün/Weiß.....
Das ist mal wieder an den Haaren herbeigezogen und sollte keine ernsthafte Grundlage einer Diskussion sein.
Wir reden von einer Absicherung in den von uns zu bearbeiteten Bereichen und sonst meiner Meinung nach von nix anderem.....
Aber wenn ich aufgefordert werde, den Parkplatz einer privaten Veranstalltung zu bewachen, wie du es nennst,
habe ich zumindest bei uns die Wahl es zu tun oder es zu lassen.
Bei uns in Bayern wird wenigsten unterstellt, daß die Fw´ler soviel Hirn haben um selbst zu entscheiden,
ob sie es tun wollen/können oder nicht, mit den dazugehörigen Konsequenzen selbstverständlich
und ich denke, daß das eigentlich auch ganz gut klappt, zumindestens lese ich nicht jeden Tag,
daß eine FFW vor dem Kadi steht, weil sie eine Absicherung evtl. falsch erstellt hat.
(und jetzt bitte nicht einen Fall aus dem Netz rausziehen, der wieder mal alles ad absurdum stellen soll......)
Anpöbeln lassen muß sich der Kamerad in Bayern genauso wie der in den anderen Bundesländern,
da ist es scheißegal was im Gesetz steht.
Auch bitte mal in die Überlegung mit einbeziehen:
Bei uns auf dem Land, sind die Grün/Weißen nicht allzuhäufig vertreten.
Wir haben zwar eine Dienstelle, aber bei einem VU kommen die zu zweit, dann is da mal schnell die Luft raus.....
Wenn sie nicht gerade unterwegs sind.....
Was glaubt ihr, wer den Unfall aufnehmen soll, wenn die Jungs auch noch absperren würden?
Sollen wir evtl. eine Stunde rumstehen, bis evtl. Verstärkung kommt??
Ich bin glücklich verheiratet und habe klasse Kinder......;-))
Soll bei anderen ja nicht so sein und die froh sind, ihre Zeit an einer von der Polizei abgesperrten/umgeleiteten Einsatzstelle zu verbringen.
So mal in Kürze....
Gruß Markus
In Treue fest!
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