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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikSonstiges zurück
ThemaSchaden nach Türöffnung40 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW766741
Datum07.07.2013 02:01      MSG-Nr: [ 766741 ]10044 x gelesen
Infos:
  • 07.07.13 LG Berlin - Urteil vom 26.01.2011 (Az: 49 S 106/10): Fehlalarm: Mieterin haftet nicht für Feuerwehr-Schäden an der Nachbarwohnung
  • 07.07.13 AG Halle (Saale) - Az.: 93 C 2078/09 - Urteil vom 03.12.2009: Mieterhaftung für Schäden an Wohnungseingangstür

  • Geschrieben von Bach R.§ 228 BGB

    Notstand.

    Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden,


    Das dürfte so nicht zutreffen, weil von der Tür eben keine Gefahr ausgeht.

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