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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Ersthelfer und 'unterlassene Hilfeleistung' ![]() | 18 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 768017 | ||
Datum | 21.07.2013 16:02 MSG-Nr: [ 768017 ] | 3216 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas R. Pauschal kann man bei Jura nie was beantworten. Und genau das stand im einen oder anderen Beitrag... Geschrieben von Thomas R. vor allem das bei einer so wichtigen Frage wie "Mache ich mich strafbar?" ohne eine Quelle, ohnen einen Beleg oder eine längere Begründung gepostet wird. Du schreibst ja selbst, dass man pauschal nicht antworten kann. Hier in diesem Fall machst du das ganz deutlich. Das nächste Mal fährt der junge Feuerwehrmann Schotenstich weiter, steht schlußendlich vor Gericht und hat eine Verurteilung am Hals, weil er hier was gelesen hat. Gut gemacht! Wenn man ganz ehrlich ist, stellt sich die Frage eigentlich nicht. Da bleiben, helfen bzw. Ersthelfer koordinieren und dafür sorgen, dass die anrückenden Kräfte arbeiten können. Wir hatten vor einiger Zeit einen VU, da waren 2 FA vor Ort. Was Besseres hätte da kaum passieren können. Der Verletzte wurde versorgt, die Jungs haben sich dann drum gekümmert, dass ordentlich abgesichert wird und vor allem haben Platz geschaffen für RTW, LF, RW & Co.... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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