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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Aufzüge im Brandfall - war: Flughafenbrand Nairobi ![]() | 29 Beiträge | ||
Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 769792 | ||
Datum | 09.08.2013 09:47 MSG-Nr: [ 769792 ] | 8395 x gelesen | ||
Was ist eine Brandfallsteuerung für einen Aufzug? Mit der Brandfallsteuerung eines Aufzuges soll verhindert werden, dass bei einem festgestellten Brand (Gefahr) in einem Gebäude der Aufzug weiterhin als Bewegungsmittel genutzt werden kann. Man unterscheidet drei Arten von Brandfallsteuerungen. Während die DIN EN 81-73 das Verhalten von Aufzügen im Brandfall beschreibt, wird in der VDI-Richtlinie 6017 die Steuerung von Aufzügen näher beschrieben. 1. Statische Brandfallsteuerung Bei der statischen Brandfallsteuerung fährt der Aufzug mittels eines Befehls direkt in die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle) und bleibt dort mit offenen Türen stehen. Der Befehl kann dabei von einer im Gebäude u.U. nur aus Handfeuermeldern bestehenden Brandmeldeanlage nach DIN 14 675 oder auch nur von einem einzelnen Druckknopfmelder (Gehäuse gelb) an der Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle) ausgelöst werden. 2. Halbdynamische Brandfallsteuerung Bei einer halbdynamischen Brandfallsteuerung wird mindestens die festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle) mit einem automatischen Brandmelder (Rauchmelder) überwacht. Sofern dieser Brandmelder eine Rauchentwicklung detektiert hat, wird der Aufzug in dem darüber liegenden Geschoss mit offenen Türen stillgelegt. 3. Dynamische Brandfallsteuerung Die dynamische Brandfallsteuerung setzt das Vorhandensein einer Brandmeldeanlage nach DIN 14 675 voraus. Mit dieser müssen mindestens alle Bereiche (Rauchabschnitte) vor den Aufzügen in jedem Geschoss mit automatischen Brandmeldern (Rauchmeldern) überwacht werden. Nur dann kann sichergestellt werden, dass beim Auslösen einer Brandmeldeeinrichtung in dem Gebäude, der Aufzug nicht in einem verrauchten Geschoss stehen bleibt und seine Türen öffnet. Grundsätzlich fährt der Aufzug dabei immer in die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle), die sich normalerweise immer in dem Geschoss mit dem kürzesten gesicherten Ausgang direkt ins Freie befindet. Hat in diesem Geschoss eine Brandmeldeeinrichtung angesprochen, wird in dem nächsten darüber liegenden rauchfreien Geschoss angehalten und der Aufzug dort mit offenen Türen stillgelegt. Muss eine Brandfallsteuerung in einem bestehenden Aufzug nachgerüstet werden? Grundsätzlich nein! Wenn aber der Aufzug dem heutigen Stand der Technik angepasst oder entsprechend den Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung nachgerüstet wird, muss auch der Einbau einer Brandfallsteuerung neu bewertet werden. Empfehlungen für den Bestand Bei Gebäuden die von einer größeren Anzahl von Personen (über 50) genutzt werden und die über eine Brandmeldeanlage, die bei der alarmauslösenden Stelle für die Feuerwehr aufläuft verfügen, sollte mindestens eine statische Brandfallsteuerung nachträglich realisiert werden. Bei allen anderen Gebäuden mit Personenaufzügen, sollte jeweils im Erdgeschoss ein gelber Druckknopfmelder (RAL 1004) mit der Aufschrift Brandfallsteuerung Aufzug angebracht werden. (siehe auch DIN EN 81-73 Punkt 5.8.1) Beim Drücken dieses Druckknopfmelders soll der Aufzug in das Eingangsgeschoss (Brandfallhaltestelle) fahren und dort mit offenen Türen solange stehen bleiben, bis ein verantwortlicher des Gebäudes (z.B. Hausmeister, Wartungsdienst des Aufzuges) diesen wieder zurücksetzt (siehe auch DIN EN 81-73 Punkt 5.7). Empfohlen wird hier mittels einer Sirene oder Hupe die Auslösung der Brandfallsteuerung zumindest im Eingangsgeschoss zu signalisieren. Bei neueren Aufzügen mit Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle, sollte die Auslösung der Brandfallsteuerung mittels Druckknopfmelder, an diese parallel weitergemeldet werden. Hinweis: Da diese Möglichkeit für die Nutzer eines Gebäudes neu ist, sollte die Funktion mittels eines Merkblattes z.B. der Hausverwaltung an alle Gebäudenutzer vorher mitgeteilt werden. So, dann haben wir noch keine Außenaufzüge,Evakuierungsaufzüge, Feuerwehraufzüge,Bettenaufzüge Hochhausaufzüge.etc. Noch keine Entrauchung von Fahrschächten, die Fahrschachttüren noch nicht besprochen und noch keine Anlagen für die Fahrschachtentrauchung.Keine Prüfung von Feuerwehraufzügen. Es gibt noch viel zu tun,lassen wir es liegen. Gruß Klaus | ||||
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