News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Europäische Norm
2. Englisch
RubrikEinsatz zurück
ThemaAufzüge im Brandfall - war: Flughafenbrand Nairobi   29 Beiträge
AutorKlau8s S8., München / Bayern769792
Datum09.08.2013 09:47      MSG-Nr: [ 769792 ]8395 x gelesen

Was ist eine Brandfallsteuerung für einen Aufzug?

Mit der Brandfallsteuerung eines Aufzuges soll verhindert werden, dass bei einem festgestellten
Brand (Gefahr) in einem Gebäude der Aufzug weiterhin als Bewegungsmittel
genutzt werden kann. Man unterscheidet drei Arten von Brandfallsteuerungen.
Während die DIN EN 81-73 das Verhalten von Aufzügen im Brandfall beschreibt,
wird in der VDI-Richtlinie 6017 die Steuerung von Aufzügen näher beschrieben.
1. Statische Brandfallsteuerung
Bei der statischen Brandfallsteuerung fährt der Aufzug mittels eines Befehls direkt in
die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle) und bleibt dort mit
offenen Türen stehen.
Der Befehl kann dabei von einer im Gebäude u.U. nur aus Handfeuermeldern bestehenden
Brandmeldeanlage nach DIN 14 675 oder auch nur von einem einzelnen
Druckknopfmelder (Gehäuse gelb) an der Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle)
ausgelöst werden.

2. Halbdynamische Brandfallsteuerung
Bei einer halbdynamischen Brandfallsteuerung wird mindestens die festgelegte Bestimmungshaltestelle
(Brandfallhaltestelle) mit einem automatischen Brandmelder
(Rauchmelder) überwacht. Sofern dieser Brandmelder eine Rauchentwicklung detektiert
hat, wird der Aufzug in dem darüber liegenden Geschoss mit offenen Türen stillgelegt.

3. Dynamische Brandfallsteuerung
Die dynamische Brandfallsteuerung setzt das Vorhandensein einer Brandmeldeanlage
nach DIN 14 675 voraus. Mit dieser müssen mindestens alle Bereiche (Rauchabschnitte)
vor den Aufzügen in jedem Geschoss mit automatischen Brandmeldern (Rauchmeldern)
überwacht werden.
Nur dann kann sichergestellt werden, dass beim Auslösen einer Brandmeldeeinrichtung
in dem Gebäude, der Aufzug nicht in einem verrauchten Geschoss stehen bleibt
und seine Türen öffnet.
Grundsätzlich fährt der Aufzug dabei immer in die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle
(Brandfallhaltestelle), die sich normalerweise immer in dem Geschoss mit dem
kürzesten gesicherten Ausgang direkt ins Freie befindet.
Hat in diesem Geschoss eine Brandmeldeeinrichtung angesprochen, wird in dem
nächsten darüber liegenden rauchfreien Geschoss angehalten und der Aufzug dort mit
offenen Türen stillgelegt.

Muss eine Brandfallsteuerung in einem bestehenden Aufzug nachgerüstet werden?

Grundsätzlich nein! Wenn aber der Aufzug dem heutigen Stand der Technik angepasst
oder entsprechend den Anforderungen nach der Betriebssicherheitsverordnung nachgerüstet
wird, muss auch der Einbau einer Brandfallsteuerung neu bewertet werden.
Empfehlungen für den Bestand
Bei Gebäuden die von einer größeren Anzahl von Personen (über 50) genutzt werden
und die über eine Brandmeldeanlage, die bei der alarmauslösenden Stelle für die Feuerwehr
aufläuft verfügen, sollte mindestens eine statische Brandfallsteuerung nachträglich
realisiert werden.
Bei allen anderen Gebäuden mit Personenaufzügen, sollte jeweils im Erdgeschoss ein
gelber Druckknopfmelder (RAL 1004) mit der Aufschrift Brandfallsteuerung Aufzug
angebracht werden. (siehe auch DIN EN 81-73 Punkt 5.8.1)
Beim Drücken dieses Druckknopfmelders soll der Aufzug in das Eingangsgeschoss
(Brandfallhaltestelle) fahren und dort mit offenen Türen solange stehen bleiben, bis ein
verantwortlicher des Gebäudes (z.B. Hausmeister, Wartungsdienst des Aufzuges) diesen
wieder zurücksetzt (siehe auch DIN EN 81-73 Punkt 5.7). Empfohlen wird hier mittels
einer Sirene oder Hupe die Auslösung der Brandfallsteuerung zumindest im Eingangsgeschoss
zu signalisieren.
Bei neueren Aufzügen mit Verbindung zu einer ständig besetzten Stelle, sollte die Auslösung
der Brandfallsteuerung mittels Druckknopfmelder, an diese parallel weitergemeldet
werden.
Hinweis: Da diese Möglichkeit für die Nutzer eines Gebäudes neu ist, sollte die Funktion
mittels eines Merkblattes z.B. der Hausverwaltung an alle Gebäudenutzer vorher
mitgeteilt werden.

So, dann haben wir noch keine Außenaufzüge,Evakuierungsaufzüge, Feuerwehraufzüge,Bettenaufzüge Hochhausaufzüge.etc.
Noch keine Entrauchung von Fahrschächten, die Fahrschachttüren noch nicht besprochen und noch keine Anlagen für die Fahrschachtentrauchung.Keine Prüfung von Feuerwehraufzügen.

Es gibt noch viel zu tun,lassen wir es liegen.
Gruß Klaus

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.126


Aufzüge im Brandfall - war: Flughafenbrand Nairobi - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt