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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | komischer Notruf: beim Kommandanten anrufen anstatt 112 wählen :-( | 44 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 770059 | ||
| Datum | 13.08.2013 08:01 MSG-Nr: [ 770059 ] | 11329 x gelesen | ||
Frühere Mustersatzungen des GStB RLP hatten dazu folgenden Inhalt: Bei Gefahr im Verzuge sind Anforderungen von Hilfeleistungen der Feuerwehr über den Notruf oder an die Feuerwehr direkt zu richten. Andere Hilfe- und Dienstleistungen sind bei der Gemeindeverwaltung, dem Wehrleiter oder den Wehrführern anzufordern. Viele Satzungen der Gemeinden dürften heute noch diesen Satz enthalten (das aktuelle Satzungsmuster nicht mehr. Da verwundert es nicht, wenn uns öfter mal eine Meldung über diese Wege erreicht. Solange es nicht wirklich etwas mit "Gefahr im Verzug" ist, finde ich das auch gar nicht so verkehrt, direkte Meldewege an die örtlichen Ansprechpartner bekannt zu geben. Bei den Bekanntmachungen steht bei uns immer der Hinweis auf die 112 hervorgehoben/übergeordnet dabei. Klar kann es immer wieder Meldende geben, die sich bei der Wahl des Ansprechpartners im Notfall dann auch mal falsch, komisch oder schlicht doof verhalten, aber das dürfte die absolute Ausnahme sein. Und wenn ich mir die Rahmenbedingungen des oben verlinkten Einsatzes anschaue, kann ich die Unsicherheit des Anrufers schon ein bisschen nachkonstruieren: Verkohltes Essen auf dem Herd, das kann zwar eine ordentliche Rauchentwicklung geben ("Rauch, der aus einigen offenen Fenstern drang" und "völlig verrauchte Wohnung"), aber Geruch und Aussehen des Rauchs müssen dann nach außen nicht unbedingt auf ein "echtes Feuer" hinweisen. Manche Kulturen kochen immer so ;-) Gelöscht werden musste offenbar gar nicht, nur geweckt und belüftet. Ob da tatsächlich schon, wie der Bericht sagt (jaja, die Zeitungen...) Lebensgefahr bestand, oder diese "nur" in der Folge hätte noch entstehen können, da gibt es sicher den einen oder anderen hier im Forum, der da eher Infos zu diesem Einsatz haben könnte. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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