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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Rostock: Durchsuchung von Feuerwehrhäusern der FF durch die Polizei | 231 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 770865 | ||
Datum | 20.08.2013 16:21 MSG-Nr: [ 770865 ] | 128765 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Sven N. Ist es nicht eigentlich auch interessant, wer alles Zugang zu den Gerätehäusern hatte, bzw zu den jeweiligen Rechnern? Dürfte strafrechtlich nicht allzurelevant sein. Im Strafrecht muss eine individuelle Schuld nachgewiesen werden. Eine "Feuerwehr" bzw. ein Personenkreis kann da wegen einer Straftat nicht verknackt werden ;-) MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | ||||
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