Ich lasse mich gerne belehren, aber ich denke im Feuerwehrfunk herrscht Kreisverkehr und mir ist nicht bekannt, dass die Leitstelle rechtliche Weisungsbefugnis für den Funkkanal besitzt. Die Feuerwehren dürfen als eigenständige BOS-Angehörige BOS-Frequenzen nutzen und wenn die Fahrzeuge hierüber gegenseitig kommunizieren fällt mir niemand ein der das spontan unterbinden kann.
Selbstverständlich hält man sich unabhängig von einer gesonderten Regelung an eine von der Leitstelle herausgegebene Funkstille, so dass dringende Nachrichten und Schleifen (falls Sprechfunkkanal = Alarmierungskanal) passieren können. An eine 15 min. "Totenstille" muss sich meines Erachtens aber niemand halten.
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