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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Einweisen mit dem Laserpointer | 27 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 774509 | ||
| Datum | 09.10.2013 19:10 MSG-Nr: [ 774509 ] | 6240 x gelesen | ||
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Ich habe es heute Nachmittag schon mal geschrieben: "Von was für Laserpointern reden wir hier?!" Oder wird davon ausgegangen, das grundsätzlich Ware aus Fernost eingesetzt wird, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht? "Normale" Laserpointer mit einer (relativ ungefährlichen) Leistung von < 1W sind nicht geeignet, auf größere Entfernung zu blenden. Die in den Fällen der Flugverkehrgefährdung beschlagnahmten (illegalen) Laserpointer hatten durchweg Leistungen deutlich über 5W. Außerdem gehe ich nicht davon aus, das der Nutzer ersteinmal völlig wild mit eingeschaltetem Pointer durch die Gegend furchtelt ... er wird doch eher den Pointer auf das Gebäude richten, einschalten, und dann den gewünschten Punkt "einkreisen", oder? Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.KatS-Handbuch.de www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de | ||||
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