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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Unfall mit Schwebebahn in Wuppertal | 47 Beiträge | ||
| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 775184 | ||
| Datum | 19.10.2013 12:44 MSG-Nr: [ 775184 ] | 8438 x gelesen | ||
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Geschrieben von Henning K. Bei der Eisenbahn kann man aber im Notfall (z.B.: Feuer) den Zug auch auf freier Strecke räumen. Das geht bei der Schwebebahn ja nunmal nicht. Vorsicht, es gibt sogar bei der (Teppich-)Bodenbahn Grenzbereiche. Was ist, wenn bei einem Ereignis die Oberleitung mit betroffen ist? Es kann sein, dass zu Beginn die Oberleitung noch nicht korrekt freigeschaltet ist (Aussteigen wegen Gefahr verboten), aber dass der Zug wegen Feuer geräumt werden sollte (Aussteigen wegen Gefahr zwingend erforderlich). [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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