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| Thema | Müssen Sirenen ( z.B. E57 ) mit einem Handmelder versehen sein? | 14 Beiträge | ||
| Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 776561 | ||
| Datum | 05.11.2013 14:17 MSG-Nr: [ 776561 ] | 3544 x gelesen | ||
Geschrieben von Werner G. aber, es hat den Vorteil, dass bei Ausfall des "elektronischen Alarmierungsweges" (also Ansteuerung der Sirenenwirkempfänger analog/digital) die Sirene dann immer noch als "Redundanz" per Hand ausgelöst werden kann.Mit dem Hintergedanken gibt es Orte, wo die Sirenen zwar weiter per Hand ausgelöst werden können, allerdings nur von Zugangsberechtigten, also nicht mehr für jedermann wie früher (Scheibe einschlagen, Knopf drücken, abhauen...). "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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