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Gruppe „Anforderungen an das Netz“ , Arbeitsgruppe, die Kriterien zur Leistungsfähigkeit des Digitalfunknetzes erarbeitet hat:

GAN 0 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit MRTs (im Freien), diesen Standard soll das Netzt in ganz D haben
GAN 1 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe im Freien
GAN 2 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe im Freien
GAN 3 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Kopfhöhe in Gebäuden
GAN 4 := flächendeckende Erreichbarkeit des Netzes mit HRTs, Antenne in Hüfthöhe in Gebäuden (benötigt für Pager (digitale Alarmierung))
Trunked Mode Operation, Betriebsmodus im Digitalfunk, bei dem man die Netzinfrastruktur benutzt
RubrikKommunikationstechnik zurück
ThemaAlarmierung über Tetra94 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen777700
Datum23.11.2013 10:22      MSG-Nr: [ 777700 ]40637 x gelesen

Geschrieben von Heiko L.Die Probleme liegen darin, das es derzeit nicht überall GAN 4 gibt.
Somit ergeben sich mir als "Nur-Anwender" Zweifel an einer ausreichenden Ausleuchtung für die Alarmierung über Pager am Hosengürtel innerhaln der Wohnung.


Wie weit ist denn der Netzaufbau bei euch? Schon komplett abgeschlossen?
Wir haben hier bei uns z.B. im Keller unseres Feuerwehrhauses sehr guten TMO Empfang...
und da ist jede Menge Beton außenrum..

Geschrieben von Heiko L.Nach dem Stand der Planungen wird bei der Versorgung in Hessen trotz der Forderung Kat. 2 überwiegend sogar Kat. 4 erreicht wird. Selbst auf dem flachen Land liegt die Versorgung nach Kat. 4 bei über 80% der Fläche. Einige wenige kleine weiße Flecken gilt es noch zu füllen, wobei anzumerken ist, dass noch nicht alle Standorte geplant sind.

Ist die Frage, ob es beim 4m wirklich anders ist, ich sage aus Erfahrung nein.

Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach

"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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