News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Einsatzleiter
Polizei
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
RubrikEinsatz zurück
ThemaVerkehrssicherungsanhänger58 Beiträge
AutorJuli8an 8P., Oberschöllenbach / Bayern777781
Datum24.11.2013 21:49      MSG-Nr: [ 777781 ]11954 x gelesen

Geschrieben von ---Volker C.--- Bei uns i.d.R. gibt EL bei Ausrücken Befehl, BAB ab Abfahrt von Pol sperren zu lassen
Das ist normalerweise nicht so ohne weiteres möglich. Da die Pol. normalerweise daran interessiert ist den Verkehrsfluss soweit wie möglich am laufen zu halten. Da ist ne Vollsperrung ja ein quasi "Supergau".

Geschrieben von ---Martin E.--- Nun meine Frage: gibt es da irgendwo ein Gesetz, Bestimmung, DIN, Vorschrift,...???
Wenn ja, wo????

Also es gibt keine Bestimmung Wo und Wann du deinen VSA aufzuklappen hast. Es gibt nur Bestimmungen wie die Absicherung auszusehen hat. Im Gewerblichenbereich z.B. RSA 95
Bei der Fw Bayern sieht das so aus Siehe Absicherung mit VSA (ich bin ein Link)

Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so.

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.126


Verkehrssicherungsanhänger - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt