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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Verkehrssicherungsanhänger | 58 Beiträge | ||
| Autor | Juli8an 8P., Oberschöllenbach / Bayern | 777781 | ||
| Datum | 24.11.2013 21:49 MSG-Nr: [ 777781 ] | 11954 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Volker C.--- Bei uns i.d.R. gibt EL bei Ausrücken Befehl, BAB ab Abfahrt von Pol sperren zu lassen Das ist normalerweise nicht so ohne weiteres möglich. Da die Pol. normalerweise daran interessiert ist den Verkehrsfluss soweit wie möglich am laufen zu halten. Da ist ne Vollsperrung ja ein quasi "Supergau". Geschrieben von ---Martin E.--- Nun meine Frage: gibt es da irgendwo ein Gesetz, Bestimmung, DIN, Vorschrift,...??? Also es gibt keine Bestimmung Wo und Wann du deinen VSA aufzuklappen hast. Es gibt nur Bestimmungen wie die Absicherung auszusehen hat. Im Gewerblichenbereich z.B. RSA 95 Bei der Fw Bayern sieht das so aus Siehe Absicherung mit VSA (ich bin ein Link) Dies ist meine Meinung. Sollte sie mit deiner nicht übereinstimmen, ist das nun mal so. | ||||
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