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Löschgruppenfahrzeug
RubrikEinsatz zurück
ThemaVerkehrssicherungsanhänger58 Beiträge
AutorChri8sti8an 8H., Karlsruhe / Baden-Württemberg777916
Datum26.11.2013 17:03      MSG-Nr: [ 777916 ]10955 x gelesen

Wenn ich an eine Einsatzstelle mit meinem LF komme, stelle ich dieses zur Absicherung der Einsatzstelle und meiner Kameraden schräg hin und sperre somit schonmal 2 Spuren. Somit bleibt nur noch ein kleiner Bereich, damit Sonderfahrzeuge (Kran, usw.) oder Rettungsdienst durchkommen. Das Fahrzeug ist in Benutzung (Lichtmast, Stromkabel, Brandschutz). Somit kann die Polizei lange fordern. Der Schutz der Opfer und meiner Kameraden geht vor.
Das Beispiel zeigt, daß die Polizei viel anordnen kann, wenn diese es überhaupt darf, aber es nicht auch heißt, daß dies getan werden kann.

Das ist wie immer meine Meinung und hat nichts mit der Meinung meiner Abteilung zu tun.

Ich finde es Feige, wenn hier Kameraden still mitlesen, und dann hintenherum gemauschelt wird.

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