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Straßenverkehrsordnung
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFaltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen?90 Beiträge
AutorStef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz778506
Datum06.12.2013 13:11      MSG-Nr: [ 778506 ]30035 x gelesen

Geschrieben von Udo B.§ 35 StVO gewährt nunmal Sonderrechte nicht pauschal sondern ganz gezielt situationsbezogen.
Heisst faktisch, die Übertretung muss zu jedem beliebigen Zeitpunkt in genau der gewählten Formfür die Erfüllung des Auftrages zwingend notwendig sein; die Übertretung wird somit fahrlässig begangen.


Du bist dir sicher, daß das aus juristischer Sicht stimmt, was du da schreibst?

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Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt