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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Faltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen? | 90 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 778525 | ||
Datum | 06.12.2013 20:11 MSG-Nr: [ 778525 ] | 30006 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Udo B. Mach dir das mit dem § 35 nicht zu einfach! .. ich stelle mir Frage ob - mangels passender konkreter Ermächtigung (wir sind weder Straßenverkehrsbehörde, noch Polizei noch Pannenhilfsdienst) über den Ausnahmetatestand §35 hinaus in der StVO - das überhaupt das passende Gesetz ist. Grundsätzlich beziehe ich meine Ermächtigung zum Sichern der Einsatzstelle ja aus "meiner" Spezialgesetzgebung - in Hessen § 42 (2) HBKG. Und der läßt mir freie Wahl, ob ich dazu Leitkegel mit und ohne Faltung, Flatterband, Schaummittelkanister oder blau blinkende Autos verwende. Gruß Gerhard | ||||
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