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Straßenverkehrsordnung
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaFaltleitkegel mit LED-Beleuchtung Erfahrungen?90 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen778525
Datum06.12.2013 20:11      MSG-Nr: [ 778525 ]30006 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Udo B.Mach dir das mit dem § 35 nicht zu einfach!
Der Knackpunkt:
Die Verwendung von nicht zugelassenem Absicherungsmaterial muss zwingend erforderlich sein, um den Auftrag (schnell genug) erfüllen zu können.


.. ich stelle mir Frage ob - mangels passender konkreter Ermächtigung (wir sind weder Straßenverkehrsbehörde, noch Polizei noch Pannenhilfsdienst) über den Ausnahmetatestand §35 hinaus in der StVO - das überhaupt das passende Gesetz ist.
Grundsätzlich beziehe ich meine Ermächtigung zum Sichern der Einsatzstelle ja aus "meiner" Spezialgesetzgebung - in Hessen § 42 (2) HBKG. Und der läßt mir freie Wahl, ob ich dazu Leitkegel mit und ohne Faltung, Flatterband, Schaummittelkanister oder blau blinkende Autos verwende.

Gruß
Gerhard

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