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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Alarmierung zu schwerem VU nur bei Stichwort | 116 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 780332 | ||
Datum | 06.01.2014 20:28 MSG-Nr: [ 780332 ] | 40407 x gelesen | ||
Hallo, geschrieben von Thomas S.: Ja, das ist gängige Praxis bei schwergewichtigen. Ich hab nichts von schwer- oder erheblich übergewichtigen Pat. geschrieben, sondern von schweren. Und die kommen jeden Tag vor. Es ist die Tatsache, das eine schliesst das andere nicht aus. Es greift beides ineinander. Oh, das ist jetzt mal eine ganz neue Definition! Die Polizei macht also irgendwie und schützt de Verkehrsteilnehmer, die Feuerwehr nach FwDV 1 und schützt die Einsatzkräfte? Is klar... Auf Autobahnen kann es da durchaus schon mal zu Diskussionen kommen. Nein, kaum. Und ich glaube, Du brauchst mir wirklich nichts über Einsätze auf BAB zu erzählen; guck Dir mal an, wo und an welchem Abschnitt Peine liegt. Das habe ich auch nicht behauptet. Was denn sonst? Die Feuerwehr zur Absicherung der Einsatzkräfte, weil das ja gar nicht Aufgabe der Polizei ist. Dann muss der Stichwortkatalog eben entsprechende Stichworte hergeben. Das eben ist die Frage. Wozu? Das glaube ich nicht Dann lässt Du es. Mir fallen hier allein auf der Autobahn genug Einsätze ein, wo nur der RD tätig war und auch nur die Verkehrsteilnehmer von der Polizei geschützt wurden. Hat bislang komischer Weise ganz gut geklappt. Gruß Daniel | ||||
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