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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFördernde Mitglieder für bestimmte Funktion/Aufgabe gewählt (Nds.)22 Beiträge
AutorChri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds.781008
Datum15.01.2014 14:28      MSG-Nr: [ 781008 ]4489 x gelesen

Geschrieben von Christian F."Die Feuerwehr" in Form des durch konkludente Willenserklärung gegründeten nichtrechtsfähigen Vereins oder der GbR richtet ein Fest aus. Sie mietet ein Zelt, bucht eine Band, kauft Lebensmittel die es nicht auf Kommission gibt ein,... Und dann kommen nicht genug Gäste, es regnet in Strömen oder es stürmt,... Und man hat ganz schnell einen guten fünfstelligen oder gar sechsstelligen Betrag versenkt.
Ach komm, jetzt nicht diese Extrembeispiele. Mir sind Feuerwehren bekannt, da richten die Feste entsprechende Vereine oder eben eine eigens gegründete GbR aus. Ja, Vollhafter - ich weiß.

Es geht um das Tagesgeschäft einer FF. Eben das Getränk und das Würstchen. Eine Weihnachtsfeier mit Essen oder bei uns findet im Sommer eine Fahrradtour mit der Familie statt. Es mag dich verstören, aber da bringt nicht jeder seine Flasche Apfelschorle und das Kotelett für den Grill mit. Über eine Umlage kauft da jemand das vorher ein.

Geschrieben von Christian F.Formal: Ja. Ausrichter ist die JF/ FF als Einrichtung der Gemeinde. Man kann da ein gesondertes Bankkonto einrichten über das solche Dinge laufen. Aber am Ende ist es "Gemeidnegeld" da eine "Gemeindefeuerwehrveranstaltung" gem. Dienstplan.
Und nach dem Zeltlager wird ein haushaltsrechtlich korrekter Abschluß beim Rechnungsprüfungsamt eingereicht, nicht wahr? Achja, vorab muss man sich noch den Haushaltstitel vom Rat genehmigen lassen und in den Ausschüssen vorstellen. Dann machen wir den Jugendwart am besten hauptamtlich mit einer Grundausbildung in kommunaler Haushaltsführung. Nicht das das Produkt "Chipstüte" für 0,49 Cent einer falschen Kostenstelle zugewiesen wird.

Geschrieben von Christian F.Wenn ich gerade mit Bekannten meine Urlaubsreise im Sommer plane und wir gemeinsam ein Ferienhaus mieten, einer die Leihwagen besorgt, der andere die Flüge,... dann ist das rein formal eine GbR.
Was aber in der Außenwirkung so von dem Vertragspartnern (Mietwagenverleih, Reiseveranstalter, ...) nicht zu erkennen ist. Denn sicherlich wird die Buchung nicht als Fischer-und-Freunde-gehen-auf-Reisen GbR erfolgen, sondern die einzelnen Personen werden die ihnen übertragenen Aufgaben als natürliche Einzelperson buchen.

Im Namen der Personengesellschaft ist in der BGB Grundstruktur der GbR nur eine gemeinschaftliche Geschäftsführung möglich. Sprich, es müssen alle den Mietwagenvertrag unterschreiben. Das wird der Verleiher (Reiseanbieter, ...) wohl eher nicht machen. Es sei denn der Gesellschaftervertrag gewährt eine Einzelvertretungsberechtigung. Diese muss dann aber auch angezeigt werden. Sprich Eintragung HR-Eintrag, Jahresabschluss oder zumindest GuV-Aufstellung ans Finanzamt (Weiß ja nicht wie exklusiv ihr reist). Und mit der ganzen Sache sind wir schon wieder weit entfernt von dem losen Personenzusammenschluss.

Dann kann ich bei gleichem Aufwand besser eine UG (haftungsbeschränkt) gründen, falls ich Verluste erwarte.

Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
www.feuerwehr-neuenhaus.de

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Geändert von Christian B. [15.01.14 14:32] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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