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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Gemeinde verbietet der Feuerwehr bestimmte Geräte zu nutzen
| 45 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 783026 | ||
| Datum | 10.02.2014 16:17 MSG-Nr: [ 783026 ] | 18037 x gelesen | ||
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Geschrieben von Patrick A. und das ganze obwohl wir unseren Bürgermeister noch erklären wollten, dass es eigentlich zu gar keiner Abstimmung kommen darf, da es keinen Diskussionsgrund gäbe Ich frage mich schon die ganze Zeit, ob diese Entscheidung überhaupt in die Befugnisse eines Gemeinderates fällt, oder ob es sich dabei um alleiniges Verwaltungshandeln des Bürgermeisters handelt, und es den Gemeinderat was die AAO betrifft als Chef der Verwaltung einfach ignirieren sollte. Sprich er schreibt an die ILtS, dass der RettS alarmiert werden soll und läßt den Gemeinderat Gemeinderat sein, auch wenn er wie ein Rumpelstielzchen herum hüpft... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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