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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Gemeinde verbietet der Feuerwehr bestimmte Geräte zu nutzen | 45 Beiträge | ||
Autor | Linu8s D8., Thierstein und Magdeburg / Bayern und Sachsen-Anhalt | 783042 | ||
Datum | 10.02.2014 22:17 MSG-Nr: [ 783042 ] | 16465 x gelesen | ||
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Geschrieben von Volker C. hat Gemeinde somit noch keinen einzigen Cent gekostet. Szenario: Die betreffende Feuerwehr wird allein wegen den hydraulischen Rettungssatz oder allein wegen einem vorhandenen AED zu einem Einsatz hinzu alarmiert, ohne diese Geräte würde diese FW nicht gerufen. (Und das kann im bayerischen Alarmierungssystem genau so eintreten.) Natürlich entstehen da Kosten für die Gemeinde. Vor allem für Lohnfortzahlung der ausgerückten FA, zusätzlich auch durch Kraftstoff, etc. Und bei den Einsätzen, bei denen HRS und AED zum Einsatz kommen, kann die Gemeinde auch für gewöhnlich keinen Kostenersatz verlangen, weil es Menschenrettungen sind. Über solche "Sekundärkosten" muss man sich immer Gedanken machen, wenn es eine Anschaffung durch einen Förderverein gibt. Und so etwas steht dann in einer Nutzungsvereinbarung, genauso wie die Fragen von: - Eigentums- und Besitzverhältnissen (Schenkung, Leihgabe oder Nutzung bei Bedarf) - Unterhaltskosten - Ersatzkosten - Abrechnung bei entgeltlicher Nutzung - Verantwortlichkeit für den Zustand des Gerätes - Einsatzkonzept (Wann wird das Gerät warum in welchem Rahmen verwendet, was sind Ausschlusskriterien, etc.?) - usw. MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)
Geändert von Linus D. [10.02.14 22:19] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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