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| Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
| Thema | Hersteller verbietet Anbauteile am PA / Artikel in der haz | 34 Beiträge | ||
| Autor | Stef8fen8 W.8, Elmstein / Rheinland-Pfalz | 784586 | ||
| Datum | 07.03.2014 12:36 MSG-Nr: [ 784586 ] | 8429 x gelesen | ||
Geschrieben von Torsten C. Wenn Du da was anbastelst, bist Du "Hersteller" eines neuen Produktes. Darüber kann man trefflich streiten. Alternativ kann man es auch ignorieren, die Wahrscheinlichkeit mittels Anbauteilen dem jeweiligen Atemschutzgeräteträger den entscheidenden Vorteil in kritischen Situationen (Stampe --> Rettungsschere "Köln") zu geben ist ungleich höher als ihn dadurch zu schädigen. Für ersteres bekommt man "nichts", für zweiteres ist mir kein Beispiel bekannt bei dem der Verantwortliche juristisch belangt wurde. Eigentlich ist mir noch nicht mal ein Beispiel bekannt, bei dem ein typisches Anbauteil wie Totmannwarner oder Holster ursächlich für einen Atemschutzunfall war. | ||||
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