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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | THW wird nach Hilfe für die Sturmopfer angeschwärzt | 46 Beiträge | ||
| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 790519 | ||
| Datum | 18.06.2014 11:28 MSG-Nr: [ 790519 ] | 10423 x gelesen | ||
Die Überschrift klingt etwas reißerisch, der Inhalt ist in meinen Augen nicht so dramatisch. Der Anwalt will das Chemieklo nicht in seiner Einfahrt haben, und hat damit durchaus Recht. Wenn das Ding nämlich noch "Teilbefüllt" ist, dann ist es nicht gerade leicht zu bewegen (Risiko Rückenschaden), gleichzeitig dürfte es kräftig stinken (Infektionsrisiko). Warum soll der Anwalt das dann alleine wegschieben, wenn das THW es mit dem bekannten Prinzip vier Mann - vier Ecken da hin geschafft hat? Der Anwalt hat das THW nun aufgefordert, das Klo zu beseitigen. Und damit er eine Möglichkeit hat, die Beseitigung kostenneutral durch eine Fachfirma durchführen zu lassen, hat er den Brief halt korrekt mit Fristsetzung geschrieben. Wo ist nun das Problem? Ich halte es für falsch, alles als richtig zu definieren, was die Leute in Dienstfahrzeugen mit blauen Eimern auf dem Dach so "verbrechen". Das THW muss jetzt nur kurz hin fahren und das Klo an einen anderen Platz befördern, das sollte bis zum vorgegebenen Termin doch möglich sein. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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