News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse


Sondersignal
Hilfsorganisation
Integrierte Leitstelle
Sondersignal
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungsdienst
Sondersignal
Sondersignal
RubrikSonstiges zurück
ThemaHausnotruf- Anfahrt mit Sonderrechten35 Beiträge
AutorAndr8e S8., München / Bayern791368
Datum06.07.2014 12:52      MSG-Nr: [ 791368 ]7752 x gelesen

Also die Ausstattung mit SoSi Anlage liegt wenn überhaupt nur daran, dass HiOrg Fahrzeuge diesen Dienst übernehmen. Bei uns in der Gegend ist der Einsatz derselbigen für Hausnotrufeinsätze nicht erlaubt.

Es gibt zwar immer wieder ein paar Spinner, insbesondere bei Einrichtungen die über keine SoSi-Fahrzeuge verfügen, die mit Warnblinker und Dachaufsetzer zum Hausnotrufeinsatz fahren, aber die werden schon zurechtgewiesen.

Ein Hausnotrufeinsatz hat meiner Meinung nach überhaupt keine Berechtigung für den Einsatz von Sonder-/Wegerecht. Zumal die Alarme nicht in der ILS auflaufen, sondern in der Hausnotrufzentrale, die auch keinen SoSi Einsatz anordnen kann. Hausnotrufalarme sind nicht gleichbedeutend mit medizinischen Notfällen, manchmal ist auch nur jemand aus dem Bett gefallen oder hat sich mit dem Rollstuhl irgendwo in der Wohnung festgefahren. Erkennt die Hausnotrufzentrale einen medizinischen Notfall, z.B. meldet sich die Hilfsbedürftige Person nicht nach betätigen des Alarms oder macht entsprechende Angaben, wird parallel der RD alarmiert. Wenn dieser vor dem als "Schlüsseldienst" fungierenden Hausnotrufmitarbeiter vor Ort ist, muss man sich gegebenenfalls gewaltsam Zutritt verschaffen.

Ich selber hatte einen HN-Einsatz nachts mit RTW bei dem die Person sich nach dem Notruf nicht meldete. Wir waren früh vor Ort und der Nachbarstadt RTW (dort war die Schlüsselzentrale) wurde zum Schlüsselbringen parallel mitalarmiert. Also in dringenden Fälle erledigt die Schlüsselbringerei der RD schon selbst, für den normalen Hausnotrufmitarbeiter besteht nicht die Notwendigkeit von SoSi-Einsatz.

(ist das HN-Fahrzeug mit SoSi ausgestattet wird es hier sicherlich die Möglichkeit geben dass dieses den Schlüssel mit SoSi überbringt.)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.106


Hausnotruf- Anfahrt mit Sonderrechten - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt