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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikEinsatz zurück
ThemaRettungswagen als Geisterfahrer16 Beiträge
AutorJan 8S., Wallenhorst / 795696
Datum19.09.2014 07:43      MSG-Nr: [ 795696 ]5440 x gelesen

Meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht - zumindest rechtlich.

§35 Sonderrechte

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind [..] die Feuerwehr befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

Der RTW war von der Vorschrift "Wäre super, wenn du nicht in de Gegenverkehr fährst" befreit. Daher kann er dafür auch nicht belangt werden, sondern max. wegen.

(8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

Die Diskussion hatte ich auch schon mal bei zwei Blaulichtunfällen hier...

Grüße, Jan

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