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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Rettungswagen als Geisterfahrer | 16 Beiträge | ||
Autor | Jan 8S., Wallenhorst / | 795696 | ||
Datum | 19.09.2014 07:43 MSG-Nr: [ 795696 ] | 5440 x gelesen | ||
Meiner unmaßgeblichen Meinung nach nicht - zumindest rechtlich. §35 Sonderrechte (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind [..] die Feuerwehr befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. Der RTW war von der Vorschrift "Wäre super, wenn du nicht in de Gegenverkehr fährst" befreit. Daher kann er dafür auch nicht belangt werden, sondern max. wegen. (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden. Die Diskussion hatte ich auch schon mal bei zwei Blaulichtunfällen hier... Grüße, Jan | ||||
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