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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | So ne' Rote Ampel beißt nicht - weiterfahren! | 18 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 798433 | ||
Datum | 10.11.2014 19:48 MSG-Nr: [ 798433 ] | 3564 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Christoph H. Wenn ich mich für ein Wegerechtsfahrzeug bei Rotlicht über die Haltelinie bewege, heißt das ja noch lange nicht, dass ich mich sofort und vollständig im Querverkehr befinde Das ist völlig richtig, aber eben nicht mehr StVO-konform. Und wenn jetzt ein freier Bürger sein Recht wahrnimmt, genau den zu Rammen um zu einen besseren Auto zu kommen? Wenn ich mich grundsätzlich mit solchen Bedenken durch mein Leben quälen würde, könnte ich mich einsargen, weil ich nix mehr gebacken bekäme! In dem Zusammenhang hier verstehe ich das nicht - sorry? Ein bißchen GMV ist da durchaus wünschenswert - die deutsche Vollkaskomentalität geht mir mittlerweile echt auf die Nüsse. Ich kann mich nicht gegen alle Eventualitäten absichern. Irgendwie passt das doch hier nicht rein? Warum soll ich GMV entwickeln und Gesetz übertreten ohne zu wissen was los ist und wie mich der Gesetzgeber dafür hinterher behandelt? In der StVO steht: "Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist."... Es wäre doch ein Einfaches den § zu erweitern: "...und sonstige Verkehrsteilnehmer unter besonderer Vorsicht bei der Erfüllung der Pflichten aus §38 (1)... " oder so ähnlich? Ist es aber nicht! - Warum? ...weil 1987 in Hinterpusemuckelsdorf beim Platzmachen echt mal einer geblitzt worden ist und die Konsequenzen auch nach durchgeführter Ermittlung tatsächlich nicht abwenden konnte - da bekomm ich Blutdruck... ;-) 1. gibt es in "Hinterpusemuckelsdörfern" gar keine Ampeln 2. auch wenn nur ein Einziger in "Pallungsräumen" dafür bestraft würde, wäre es wie "Rechtsstaatlich"? 3. sage ich, das >95% aller Einsatzfahrten den Status der §-en: "... wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden..."im Nachgang äusserst fragwürdig erscheinen lassen werden. Deshalb ist es für beide Seiten besser, den Ball flacher zu halten? mkg hwk | ||||
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