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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Leitungsquerschnitt Verlängerungsleitung | 43 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 799316 | ||
Datum | 26.11.2014 18:02 MSG-Nr: [ 799316 ] | 12837 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Udo B. 2,5 mm² sind sinnvoll, wie schon hier im Thread geschrieben. Die Frage war aber, ob 1,5mm^2 ausreichen? Und warum denn nicht? Nimmt man den zulässigen Schleifenwiderstand der Leitung von 1,5Ohm an (der gilt überraschender Weise auch bei den SE nach DIN 14685-2 (<5kVA)) kann man solche Leitungen auch 60m lang machen! Man darf sie dann nur nicht mehr verlängern. Und Kriterium ist immer die Abschaltsicherheit im Fehlerfall - und bevor Diskussion: es gibt auch andere Leitungsschutzschalter außer B16A. H07RN-F ist die Mindestanforderung. Für die Verwendung auf jeden Fall vorsehen. Andersweitige Nutzung kann ja mit den Steckern nicht ausgeschlossen werden. Grundsätzlich sollte man etwas vorsichtiger sein mit solchen pauschalen Forderungen. Ich glaube z.B. nicht, daß die Spiralkabel zu den Lichtmasten H07RNF... sind? Auch Anschlußkabel für Laptop, Kaffemaschine usw. im ELW sinds mit Sicherheit nicht und bei manchen "Wassersaugern" würd ich gern mal draufschauen... Als mindestens gleichwertig zu H07RN-F gelten die Bauarten A07RN-F ... Wozu braucht man eigentlich ein A07RN-F wenn es schon ein H07RN-F gibt? mkg hwk | ||||
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