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Tauchpumpe
RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaLeitungsquerschnitt Verlängerungsleitung43 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen799361
Datum27.11.2014 12:45      MSG-Nr: [ 799361 ]11719 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Udo B.
Der Weg dorthin ist ganz einfach: Mache eine Gefährdungsbeurteilung...
Mache ich doch die ganze Zeit:
Ich sagte: bei 15m ist 1,5mm^2 völlig ausreichend, ohne Einschränkung!
Du sagtest: 2,5mm^2 sind zu empfehlen - Woraus leitest Du das ab?

Bei Geräteanschlussleitungen ist H05RN-F als Mindestanforderung vorgegeben.
Das ist so nicht war!
TP, Scheinwerfer, ... haben H07RN-F gefordert
Bei Elektrowerkzeugen entscheidet das die zutreffende Norm. Winkelschleifer oder Bohrhämmer haben (ich glaub ab 4m) Anschlußkabel auch H07RN-F, bei Schlagbohrmaschinen reicht wieder H05...
Andere Geräte, z.B. Handkreissägen wiederum gar nicht (da geht m.W. H05VV-F) usw.

mkg hwk

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