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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Leitungsquerschnitt Verlängerungsleitung | 43 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Sebnitz, OT Ottendorf / Sachsen | 799361 | ||
Datum | 27.11.2014 12:45 MSG-Nr: [ 799361 ] | 11719 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Udo B. Der Weg dorthin ist ganz einfach: Mache eine Gefährdungsbeurteilung... Mache ich doch die ganze Zeit: Ich sagte: bei 15m ist 1,5mm^2 völlig ausreichend, ohne Einschränkung! Du sagtest: 2,5mm^2 sind zu empfehlen - Woraus leitest Du das ab? Bei Geräteanschlussleitungen ist H05RN-F als Mindestanforderung vorgegeben. Das ist so nicht war! TP, Scheinwerfer, ... haben H07RN-F gefordert Bei Elektrowerkzeugen entscheidet das die zutreffende Norm. Winkelschleifer oder Bohrhämmer haben (ich glaub ab 4m) Anschlußkabel auch H07RN-F, bei Schlagbohrmaschinen reicht wieder H05... Andere Geräte, z.B. Handkreissägen wiederum gar nicht (da geht m.W. H05VV-F) usw. mkg hwk | ||||
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