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RubrikAtemschutz zurück
ThemaZwischenfall Belastungsübung Atemschutzstrecke49 Beiträge
AutorSasc8ha 8H., Zusmarshause / BY799623
Datum02.12.2014 15:46      MSG-Nr: [ 799623 ]13415 x gelesen

Geschrieben von Sebastian K.Die DV 7 macht da gar keine weitgehenden Vorgaben. Sie nennt in der Muster-Ausbildungsordnung (Anlage 4) Beispiele dafür, wie die vorgeschriebenen Übungen gestaltet werden könnten. Wenn eine Wehr mehr machen will, oder auch mal was völlig anderes, ist das ok, soweit man die vorgegebene Mindestarbeit dabei verrichtet.
Daher: Ja, die Puppe darf mitgenommen werden.


Doch! Die FwDV 7 sagt: Bei der Belastungsübung ist mit dem Atemluftvorrat von 1600 Litern eine Gesamtarbeit von
80 kJ, ab dem 50. Lebensjahr von 60 kJ, zu erbringen.

Die Angaben sind ganz klar definiert. Mehr Gepäck z.B. Puppe oder Kanister. Erhöht die Körperliche Belastung. Somit muss die Gesamtbelastung angepasst werden.

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