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RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorThom8as 8M., Burgen (Mosel) / Rheinland-Pfalz801586
Datum03.01.2015 19:58      MSG-Nr: [ 801586 ]6124 x gelesen

Geschrieben von Michael W.Geschrieben von Peter L."Gibs zu, da musstest selbst du beim schreiben schmunzeln...."

Warum? Ich gebe nur die aktuelle Rechtslage wider, wie das in der täglichen Praxis gelebt wird, steht auf einem anderen Blatt...
Ja richtig ist bekannt. Dann sollte man der Praxis, nämlich Feuerwehren zu umgestürztem Baum auf Fahrbahn u.ä. alarmieren, mal einen Riegel von oberster Stelle vorschieben und entsprechend (Bereitschafts)Personal beim LBM bereitstellen oder die Kollegen in blau können die Gefahrenstelle bis eintreffen des Straßenbaulastträgers absichern (könnten auch noch Personal vertragen). In 2014 von 7 Einsätzen 6 mal "Kram" für den Straßenbaulastträger (1x Ortsgemeinde, 5x LBM).


Gruß
Thomas

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