News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
RubrikSonstiges zurück
ThemaHaftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge26 Beiträge
AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg801619
Datum04.01.2015 10:46      MSG-Nr: [ 801619 ]5809 x gelesen

Hallo zusammen,

Geschrieben von Christian F.Es ging darum, Material, das zur Menschenrettung notwendig ist, selbst vorzuhalten.
Klar kostet der Kran etwas mehr als ne kettensäge, auch im Unterhalt ;-)


Einen Kran brauche ich aber auch nicht so oft wie ne Kettensäge, und es haben auf dem Dorf nicht 30% der FA ne eigenen Kran daheim und bringen den dann bei Bedarf mit in die FW! ;-)

Ein Kran ist ja kein Gerät, dass ich mir von einer Privatperson ausleihe und dann durch FA bedienen lasse. Entweder ich habe einen FWK im Zugriff, der kommt dann aber mit Medienpersonal, oder ich habe eine Kran-/ Bergungsfirma die ich hole. Die bringt dann auch das Gerät mit, und bedient es selbst. Da stellt sich die Frage der Haftung durch den Kommandanten/ Bürgermeister bei der Verwendung von nicht geprüftem Privat-Eigentum nicht.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.129


Haftung bei Beorderung von Fremdgerät war Motorsäge - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt