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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaWählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge48 Beiträge
AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen801806
Datum06.01.2015 18:21      MSG-Nr: [ 801806 ]13410 x gelesen

Respekt,

Geschrieben von Anton K.Hallo,

es grüßt dich ein Schwerverbrecher aus Bayern.

Als ich mich zur Wahl des stv. Kommandanten unserer FF stellte, hatte ich keinen TM I, TM II oder TF.
Ich war ein "popeliger" GF, der noch nicht mal eine Atemschutzträgerausbildung hatte. Und was ja noch schlimmer ist, ich hatte nur den für den Rest der Republik, weichgespülten GF-Lehrgang.
Und dann besaß ich die große Unverfrorenheit und stellte mich zur Wahl.
Und stell dir vor, das große Verbrechen passierte; ich wurde gewählt.
Und der Bürgermeister beging dann das nächste Verbrechen, indem er mich im Amt bestätigte, obwohl auch mein BMI nicht unbedingt dem eines Adonis entsprach.

Ach ja, die geforderten Lehrgänge (Zugführer und Leiter einer Feuerwehr) mußte ich binnen eines Jahres vorweisen.
Tja, und stell dir mal vor, unsere verbrecherische Gemeinde macht das immer noch so.

Jetzt mal im Ernst, aber irgendwie hast ein Problem mit der Wählbarkeit eines Kandidaten. Mir kommt´s fast so vor, als wolltest du gewählt werden, weil du schon alles hast, was man da anLehrgängen braucht, und dann bist nicht gewählt worden.
Weil das, was du da verbreitest ist der größte Schwachsinn, den ich seit ganz, ganz langer Zeit im Forum hier gehört habe. Und das sind mittlerweile auch schon 10 Jahre.

man muß schon gehörig über den Dingen stehen, um so einen Fachbeitrag im Forum loszulassen.

Ich bin mir sicher, dass das, was hier einige in den Beiträgen schreiben, kein Ruhmesblatt für die Feuerwehren in Deutschland ist. Es ist aber wenigstens eine realistische Darstellung der Fw.
Allen, die hier behaupten, man brauche NICHT die nach Länderecht erforderliche Qualifikation zur Kandidatur bei den Wahlen zum Wehrleiter oder Stellvertreter, möchte ich noch kurz darlegen, weshalb das nicht stimmt.
Es ist schon einige Zeit her, dass bei uns in der Regionalpresse eine Meldung zu Feuerwehrwahlen für Verwunderung sorgte. Die Pressemeldung besagte, dass in einer Stadt der Stadtratsbeschluss zur Amtsübergabe an einen Ortswehrleiter durch die Aufsichtsbehörde (LRA) widerrufen wurde. Ende Januar 2006 wurden der Landrat und der KBM zu einer Sitzung von 100 GWL und OWL zu der Zeitungsmeldung befragt. Landrat und KBM gaben an, dass ein OWL berufen wurde, der nicht die erforderliche Qualifikation (ZF,LdF) auf diesen Posten besaß.
Weiterhin zählten sie auf, gegen welches Heer an Gesetzen, Verordnungen und FwDV die Kandidatur, Wahl und Berufung verstößt, deshalb rechtswidrig und zu widerrufen ist.
Länger Zeit später, gab es Ärger bei den Kommunalwahlen wegen falscher Angaben zu einem Kandidaten. Aus den vorsätzlich falschen Angaben bei den Feuerwehrwahlen ergaben sich dann meine Fragen.

Mit kameradschaftlichen Grüssen

Klaus Kilian

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