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| Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Wählbarkeit von Führungskräften, war: Anerkennung B-Lehrgänge | 48 Beiträge | ||
| Autor | Klau8s K8., Mittweida / Sachsen | 801806 | ||
| Datum | 06.01.2015 18:21 MSG-Nr: [ 801806 ] | 13410 x gelesen | ||
Respekt, Geschrieben von Anton K. Hallo, man muß schon gehörig über den Dingen stehen, um so einen Fachbeitrag im Forum loszulassen. Ich bin mir sicher, dass das, was hier einige in den Beiträgen schreiben, kein Ruhmesblatt für die Feuerwehren in Deutschland ist. Es ist aber wenigstens eine realistische Darstellung der Fw. Allen, die hier behaupten, man brauche NICHT die nach Länderecht erforderliche Qualifikation zur Kandidatur bei den Wahlen zum Wehrleiter oder Stellvertreter, möchte ich noch kurz darlegen, weshalb das nicht stimmt. Es ist schon einige Zeit her, dass bei uns in der Regionalpresse eine Meldung zu Feuerwehrwahlen für Verwunderung sorgte. Die Pressemeldung besagte, dass in einer Stadt der Stadtratsbeschluss zur Amtsübergabe an einen Ortswehrleiter durch die Aufsichtsbehörde (LRA) widerrufen wurde. Ende Januar 2006 wurden der Landrat und der KBM zu einer Sitzung von 100 GWL und OWL zu der Zeitungsmeldung befragt. Landrat und KBM gaben an, dass ein OWL berufen wurde, der nicht die erforderliche Qualifikation (ZF,LdF) auf diesen Posten besaß. Weiterhin zählten sie auf, gegen welches Heer an Gesetzen, Verordnungen und FwDV die Kandidatur, Wahl und Berufung verstößt, deshalb rechtswidrig und zu widerrufen ist. Länger Zeit später, gab es Ärger bei den Kommunalwahlen wegen falscher Angaben zu einem Kandidaten. Aus den vorsätzlich falschen Angaben bei den Feuerwehrwahlen ergaben sich dann meine Fragen. Mit kameradschaftlichen Grüssen Klaus Kilian | ||||
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