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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Kleve: wegen fehlender Übung keine Einsätze :-() | 18 Beiträge | ||
| Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 808859 | ||
| Datum | 14.06.2015 07:46 MSG-Nr: [ 808859 ] | 10300 x gelesen | ||
Hallo zusammen, scheinbar ein Fall von "Überregelung" zu Dienstbeiligung. Bin mal gespannt wie das in NRW aussieht wenn das BHKG entsprechende Dienstbeteiligungen verpflichtend macht. Andere Frage, hätten die Aktiven nicht eine Möglichkeit Druck auszuüben, letztlich wird der LdF alle 6 Jahre neu Bestellt und die Wehr angehört. Weiter (habe ich mich schon immer gefragt): Was wäre wenn die wirklich wichtigen Funktionen (Gerätewarte, Atemschutzgerätewarte, Jugendwarte, Elektrofachpersonal, Schirrmeister, Küche, IuK, Ausbilder, keiner mehr aus vorgeschobenen Gründen mehr Atemschutz- oder Fahrtauglich ist) alle ihre Tätigkeiten über Nacht einstellen? Da in der Welt der freiwilligen keine wirklichen Maßnahmen zur Sanktionierung existieren was bleibt der Stadt / Leitung der Feuerwehr? Müssen kurzfristig Hauptamtliche her? Gesetzlich ist das doch Aufgabe der Stadt, also hat der Oberbürgermeister als Chef der Verwaltung doch ein zunächst unlösbares Problem. Freue mich auf die sicherlich interessante Entwicklung. Dieses Thema soll nicht nur auf NRW (FSHG) beschränkt bleiben, letztlich sehen viele Landesgesetze zum Brand- und KatS ähnlich aus. Viele Grüße der Olli | ||||
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