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| Rubrik | Einsatz | zurück | ||
| Thema | Die Minderjährigen und ihr Verteiler; war: G 26.2 - leichter Atemschutz - unter 18 | 21 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 811080 | ||
| Datum | 11.08.2015 16:06 MSG-Nr: [ 811080 ] | 8069 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Daniel S. Und nun kommt mir bitte nicht wieder mit Aussagen wie z.B. der Gefahrenbereich beginnt Zuhause bei der Alarmierung. doch: 'Jugendliche unter 16 bei Einsätzen' von Jürgen M. Wenn z.B. der Weg von Zuhause zum Feuerwehrhaus ungefährlich wäre dann frage ich mich woher dann die Wegeunfälle von Feuewehrleuten auf dem Weg zum Feuerwehrhaus kommen? Warum gilt dann der Unfallversicherungschutz ab dem Moment und ab dem Standort an bzw. bei dem ich alarmiert werde? Wenn der Zeitraum zwischen der Alarmierung und dem Eintreffen im Feuerwehrhaus ungefährlich wäre bräuchten wir diese Regelung ja gar nicht. Tatsache ist das die Einsatztätigkeit Gefahren birgt. Und zwar von Anfang an. Also vom Zeitpunkt der Alarmierung und auf dem Weg von Zuhause. Tatsache ist auch das nicht ausgebildete Kräfte u.U. diese Gefahren gar nicht einschätzen können. Daher geben die Unfallversicherungsträger ganz klar vor das nur ausgebildete Kräfte eingesetzt werden dürfen. MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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